Anmeldung zum Bezug von Renten

Für die Abklärung von Leistungen der AHV und IV gilt der Grundsatz:  Keine Leistung ohne Anmeldung. Die AHV-Altersrente wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie müssen sich drei bis sechs Monate vor Erreichung des Referenzalters anmelden. Das ist notwendig, weil die Ausgleichskassen nicht alle nötigen Informationen haben. IV Leistungen (Integration und Renten) müssen individuell beantragt werden und werden meist vom Arzt empfohlen bzw. angeordnet. Alle weiteren Leistungen sind ebenfalls anmeldepflichtig. Sie finden entsprechende Links untenstehend: 

Für Fragen kontaktieren Sie bitte den Fachbereich Sozialversicherungen: 

055 251 32 00 oder  Sozialversicherungen@rueti.ch 

Link zu den Anmeldungen

Anmeldungen und Merkblätter