Beratung AHV/IV

Anmeldung für den Bezug von Renten 

Bei der AHV gilt der Grundsatz: Keine Leistung ohne Anmeldung. Die AHV-Altersrente wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie müssen sich drei bis sechs Monate vor Erreichung des Referenzalters anmelden. 

Was sind Zusatzleistungen zur AHV/IV

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV helfen dort, wo Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Auf sie besteht ein rechtlicher Anspruch. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates.

Die Durchführung der Zusatzleistungen zur AHV/IV ist an die SVA Zürich übertragen. Unsere Beratungs- und Anlaufstelle unterstützt bei der Gesuchstellung.

Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte den Fachbereich Sozialversicherungen:

055 251 32 00 oder Sozialversicherungen@rueti.ch