Zusatzleistungen AHV / IV

Die Durchführung der Zusatzleistungen zur AHV/IV ist an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) übertragen.

            Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, SVA
          

Gesuch um Zusatzleistungen zur AHV/IV

Wer Zusatzleistungen zur AHV/IV geltend machen will, muss sich schriftlich mittels Gesuchsformular  bei der SVA Zürich anmelden. Zusatzleistungen zur AHV/IV werden nicht automatisch, sondern nur auf Gesuch hin ausgerichtet. Sie sind ein rechtlicher Anspruch (keine Fürsorge) und werden von der Einkommens-/Vermögenslage der Antragsteller abhängig gemacht.

Beratungsstelle Rüti

Der Fachbereich Sozialversicherungen steht mit einer Beratungs- und Anlaufstelle für den Bereich Zusatzleistungen zur AHV/IV zur Verfügung. Im Vordergrund stehen dabei:

  • Abgabe von Anmeldeformularen und Merkblättern
  • Auskunftserteilung, Anhörung und Unterstützung beim Ausfüllen der Anmeldung sowie Weiterleitung an die SVA Zürich

Adresse
Gemeinde Rüti ZH
Sozialversicherungen
Breitenhofstrasse 30
8630 Rüti ZH

Tel. 055 251 32 00
sozialversicherungen@rueti.ch